Die Taxipreise sind in ganz Deutschland für jeden Landkreis oder jede größere Stadt einheitlich geregelt. Zuständig für die Festsetzung der Tarife sind regional die jeweiligen kommunalen Behörden oder der Landkreis. Die Behörden regeln dabei vorrangig die Tarife für die Pflichtfahrgebiete. Dieses umfasst typischerweise das Stadtgebiet sowie den Landkreis.