Für das Aussehen und die Ausstattung von Taxis gilt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), die bereits am 1.Mai 1982 in Kraft getreten ist. Darin wird nicht nur das Aussehen, sondern auch technische Anforderungen an die Ausstattung geregelt, beispielsweise Beleuchtung, Taxi-Dachschild und Ordnungsnummer. Die Taxifarbe ist bundesweit einheitlich auf „Hellelfenbein“ festgelegt, doch es gibt Ausnahmegenehmigungen. Die Farbe in Bayern ist hellelfenbein.