Der P-Schein läuft i.d.R. nach 5 Jahren ab. Für die Verlängerung müssen Sie dann ein neues Führungszeugnis vorlegen und einen Sehtest machen. Sollte keine Ortskundebescheinigung vorliegen, läuft dieser nach 3 Jahren ab. Sollten Sie gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen und eine Geldstrafe erhalten haben, wird eine Verlängerung abgelehnt. Beachten Sie bitte auch, dass Fahrer ab einem Alter von 60 Jahren zusätzlich das arbeits- und betriebsmedizinische Gutachten nachweisen müssen. Wird der P-Schein bei Ablauf nicht verlängert, erlischt die Erlaubnis.