Rechtlich gesehen ist ein Hund ein Gegenstand. Es gilt die Beförderungspflicht wie für den Fahrgast, wenn es für den Fahrer keine Gefahr darstellt, wie z. B. bei einer Allergie. Für Hunde werden Zuschläge erhoben und sie werden grundsätzlich aus Sicherheitsgründen im Kofferraum transportiert.